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§§ 9, 94 GBG - Fruchtgenuss an Liegenschaftshälfte zulässig

ZivilrechtNZ 2003/6NZ 2003, 22 - 23 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 9 GBG; § 94 GBG

Die Entscheidung befasst sich der Einräumung eines Fruchtgenussrechtes an ideellen Teilen einer Liegenschaft, auch wenn diese teilweise bebaut ist. Mit Anmerkung von Hans Hoyer.

OGH 15.01.2001, 5 Ob 309/01d

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