§ 94 Abs 1 Z 3 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der ausreichenden Bestimmung des Kaufgegenstandes bei Angabe der Einlagezahl, aber abweichenden weiteren Beschreibungen des Gutbestandes. Mit Anmerkung von Hans Hoyer.
§ 94 Abs 1 Z 3 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der ausreichenden Bestimmung des Kaufgegenstandes bei Angabe der Einlagezahl, aber abweichenden weiteren Beschreibungen des Gutbestandes. Mit Anmerkung von Hans Hoyer.