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§ 94 Abs 1 Z 3 GBG (§ 2 Abs 2 GUG) - Bezeichnung des Gutbestandes in den Urkunden

ZivilrechtNZ 2003/96NZ 2003, 346 - 347 Heft 11 v. 1.11.2003

§ 94 Abs 1 Z 3 GBG

Die Entscheidung befasst sich mit der ausreichenden Bestimmung des Kaufgegenstandes bei Angabe der Einlagezahl, aber abweichenden weiteren Beschreibungen des Gutbestandes. Mit Anmerkung von Hans Hoyer.

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