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ErbStG - Beseitigung einer einmal entstandenen Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse

SteuerrechtNZ 2003/89NZ 2003, 335 Heft 11 v. 1.11.2003

ErbStG

Der Leitsatz bestimmt, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann.

VwGH 30.04.2003, 2003/16/0008

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