ErbStG
Der Leitsatz bestimmt, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann.
VwGH 30.04.2003, 2003/16/0008
ErbStG
Der Leitsatz bestimmt, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann.
VwGH 30.04.2003, 2003/16/0008