§ 553 ABGB; § 565 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass der Wille des Erblassers eine letztwillige Verfügung zu treffen nicht im Wortlaut der Erklärung angedeutet werden muss. Mit Anmerkung von Brigitta Jud.
OGH 13.02.2003, 2 Ob 308/01k
§ 553 ABGB; § 565 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass der Wille des Erblassers eine letztwillige Verfügung zu treffen nicht im Wortlaut der Erklärung angedeutet werden muss. Mit Anmerkung von Brigitta Jud.
OGH 13.02.2003, 2 Ob 308/01k