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§§ 553, 565 ABGB - Testierwille und Andeutungstheorie

ZivilrechtNZ 2003/80NZ 2003, 308 - 311 Heft 10 v. 1.10.2003

§ 553 ABGB; § 565 ABGB

Die Entscheidung bestimmt, dass der Wille des Erblassers eine letztwillige Verfügung zu treffen nicht im Wortlaut der Erklärung angedeutet werden muss. Mit Anmerkung von Brigitta Jud.

OGH 13.02.2003, 2 Ob 308/01k

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