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§ 249 Abs 2 und 3 AußStrG; § 477 Abs 1 Z 4 ZPO - Ausnahmsweise Zweiseitigkeit des Rekurses im Verfahren der Sachwalterbestellung

ZivilrechtNZ 2002/28NZ 2002, 76 - 77 Heft 3 v. 1.3.2002

§ 249 Abs 2 und 3 AußStrG; § 477 Abs 1 Z 4 ZPO

Die Entscheidung bestimmt, dass bei Nichtzustellung des Rekurses des bestellten Sachwalters an den Betroffenen, dessen Recht auf Rekursbeantwortung verletzt, und zur Nichtigkeit des Verfahrens führt.

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