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§ 23 AußStrG - Inlandsabhandlung nach ausländischem Erblasser

ZivilrechtNZ 2002/20NZ 2002, 54 - 56 Heft 2 v. 1.2.2002

§ 23 AußStrG

Die Entscheidung befasst sich mit der Verneinung der inländischen Niederlassung einer Kommanditistin, und der Vorgangsweise bei der Abhandlung ihres Nachlasses.

OGH 23.11.2000, 2 Ob 15/00w

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