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§§ 119 ff NO - Rechtsverhältnis zwischen Notar und seinem Dauersubstituten

ZivilrechtNZ 2002/127NZ 2002, 326 - 330 Heft 11 v. 1.11.2002

§§ 119 ff NO

Die Entscheidung befasst sich mit Haftungsfragen bzgl der Tätigkeit des Dauersubstituten eines Notars, wenn kein Substitutionsfall nach § 119 Abs 1 NO vorliegt, und dem Substituten auch kein Auftrag iSd § 121 Abs 2 NO erteilt worden ist. Mit Anmerkung von Hans Hoyer.

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