§ 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 49 Abs 7 K-FLG
Die Entscheidung befasst sich mit der Unzulässigkeit der grundbücherlichen Durchführung einer Stammliegenschaftsteilung, bei Fehlen der Bestimmung über das mit dieser verbundene Anteilsrecht an der Agrargemeinschaft in der Teilungsurkunde.