Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit dem Anspruch auf Ausstellung einer Löschungsurkunde nach § 1369 ABGB, mit dem notwendigen Inhalt einer Löschungserklärung, mit der Verwirklichung des Zug-um-Zug-Prinzips, und mit dem Recht des Gläubigers auf Hinterlegung.
Rechtsgrundlagen: § 469 ABGB; § 1369 ABGB; § 1425 ABGB; § 1426 ABGB; § 39 GBG