§ 10 MRG; Art V Abs 3 Z 1 lit c des 2. WÄG; § 13c WEG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Umfang der Rechtspersönlichkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft, speziell mit der Frage ihrer Passivlegitimation für Mieterforderungen.
§ 10 MRG; Art V Abs 3 Z 1 lit c des 2. WÄG; § 13c WEG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Umfang der Rechtspersönlichkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft, speziell mit der Frage ihrer Passivlegitimation für Mieterforderungen.