§ 94 Abs 1 Z 2 GBG; § 122 Abs 2 GBG; § 10 KO
Die Entscheidung befasst sich mit dem Erfordernis des urkundlichen Nachweises der Konkursaufhebung für Anträge an das Grundbuchsgericht, solange die Anmerkung der Konkurseröffnung noch nicht gelöscht ist.
OGH 13.07.2000, 5 Ob 184/00w