§ 830 ABGB; § 2 Abs 2 Z 2 WEG; § 351 EO
Die Entscheidung befasst sich mit den drei Stufen des Teilungsverfahrens, mit dem Zeitpunkt des Erlöschens des Miteigentums, und mit der Frage des Umfangs der Bindung des Gerichts an Teilungsvorschläge der Parteien.