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§ 94 Abs 1 Z 2 GBG; § 1008 ABGB

GrundbuchsrechtAuer, GüntherNZ GBSlg 2001/501NZ GBSlg 2001, 318 Heft 7 v. 1.7.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Ergänzung einer Generalvollmacht zur Darlehensaufnahme und Veräußerung von Sachen, auch zur Erstreckung der Vollmacht auf den Pfandbestellungsvertrag erstreckt.

OGH 30.05.2000,; LGZ Wien 28.04.1999, 46 R 161/99p

Rechtsgrundlagen: § 94 Abs 1 Z 2 GBG; § 1008 ABGB

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