§ 951 Abs 3 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Behandlung eines aufgehobenen Schenkungsvertrages auf den Todesfall, und den nachträglich errichteten Schenkungsvertrag mit Auflagen unter Lebenden als zwei getrennte Verträge, und mit der Bestimmung des "später Beschenkten" iSd § 951 Abs 3 ABGB in dieser Konstellation.