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Zur Pflicht des AG-Aufsichtsrates, den Jahrsabschluss zu prüfen

ZivilrechtKrejci, HeinzNZ 2001, 266 - 269 Heft 6 v. 1.6.2001

Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit den Aufgaben des Aufsichtsrates bei der Prüfung des Jahresabschlusses nach § 96 Abs 1 AktG, und mit dem Verhältnis dieser Prüfung zu jener des Abschlussprüfers.

Rechtsgrundlagen: § 96 Abs 1 AktG; § 92 Abs 4 AktG; § 95 Abs 3 AktG

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