Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach der Scheidung nach § 68 EheG und § 68a EheG, und dessen Verhältnis zur Unterhaltspflicht der Verwandten.
Rechtsgrundlagen: EheRÄG 1999; § 66 EheG; § 68 EheG; § 68a EheG; § 69 EheG; § 69a EheG; § 69b EheG; § 78 EheG; § 264 Abs 8 ASVG