Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Mitgliedern von Kollegialorganen als Adressaten von Zwangsstrafen, und mit der Vorlagepflicht des Geschäftsführers.
OLG Wien 14.04.2000, 28 R 234/99h
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Mitgliedern von Kollegialorganen als Adressaten von Zwangsstrafen, und mit der Vorlagepflicht des Geschäftsführers.
OLG Wien 14.04.2000, 28 R 234/99h