§ 88 Abs 3 EO; § 98 Abs 2 EO; § 135 EO; §§ 331 ff EO; § 39 EO
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Exekutionseinstellung bei Pfändung eines bücherlich eingetragenen Fruchtgenussrechtes.
§ 88 Abs 3 EO; § 98 Abs 2 EO; § 135 EO; §§ 331 ff EO; § 39 EO
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Exekutionseinstellung bei Pfändung eines bücherlich eingetragenen Fruchtgenussrechtes.