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§§ 130, 131 GBG; § 364c ABGB; §§ 33, 34 TirGVG

GrundbuchsrechtAuer, GüntherNZ GBSlg 2001/518NZ GBSlg 2001, 481 - 482 Heft 12 v. 1.12.2001

§ 130 GBG; § 131 GBG; § 364c ABGB; § 33 TirGVG; § 34 TirGVG

Die Entscheidung befasst sich mit der Vorgangsweise im Falle eines grundbücherlich bereits durchgeführten Kaufvertrages, dem nachträglich die grundverkehrsbehördliche Genehmigung entzogen worden ist, wenn zwischenzeitlich auf dem Grundstück ein Veräußerungs- und Belastungsverbot bzw. ein Pfandrecht eingetragen wurden.

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