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§§ 75, 86 GBG; § 177 AußStrG

GrundbuchsrechtAuer, GüntherNZ GBSlg 2001/516NZ GBSlg 2001, 480 Heft 12 v. 1.12.2001

§ 75 GBG; § 86 GBG; § 177 AußStrG

Die Entscheidung bestimmt, dass ein Verbücherungsbegehren ausschließlich im Verlassenschaftsverfahren zulässig ist, und nicht mit Anträgen an das Grundbuchsgericht kumuliert werden kann.

OGH 21.11.2000, 5 Ob 287/00t

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