§ 122 GBG; § 47 Abs 2 FlVfGG; § 110 Abs 2 nöFLG
Die Entscheidung bestimmt, dass gegen die Ablehnung der Grundbuchsbereinigung durch das Grundbuchsgericht weder die Agrarbehörde noch das Vermessungsamt zum Rekurs berechtigt sind.
OGH 26.09.2000, 5 Ob 51/00m