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§§ 235, 562 ZPO; § 1 Z 4, § 7 Abs 1, § 349 EO - Präzisierung der Aufkündigung hinsichtlich des Bestandobjekts

ZivilprozessrechtNZ 2000, 283 - 285 Heft 9 v. 1.9.2000

§ 235 ZPO; § 562 ZPO; § 1 Z 4 EO; § 7 Abs 1 EO; § 349 EO

Die Entscheidung befasst sich mit dem Bestimmtheitserfordernis bei der Bezeichnung des Objektes in der gerichtlichen Aufkündigung eines Bestandvertrages.

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