§ 235 ZPO; § 562 ZPO; § 1 Z 4 EO; § 7 Abs 1 EO; § 349 EO
Die Entscheidung befasst sich mit dem Bestimmtheitserfordernis bei der Bezeichnung des Objektes in der gerichtlichen Aufkündigung eines Bestandvertrages.
§ 235 ZPO; § 562 ZPO; § 1 Z 4 EO; § 7 Abs 1 EO; § 349 EO
Die Entscheidung befasst sich mit dem Bestimmtheitserfordernis bei der Bezeichnung des Objektes in der gerichtlichen Aufkündigung eines Bestandvertrages.