§ 12a Abs 3 MRG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Überlassung der Besorgung und Verwaltung der Liegenschaft an die Alleinerbin, nicht zur Anhebung des Hauptmietzinses nach § 12a Abs 3 MRG führt.
OGH 15.02.2000, 5 Ob 110/99h
§ 12a Abs 3 MRG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Überlassung der Besorgung und Verwaltung der Liegenschaft an die Alleinerbin, nicht zur Anhebung des Hauptmietzinses nach § 12a Abs 3 MRG führt.
OGH 15.02.2000, 5 Ob 110/99h