§ 18 Abs 2 Z 3 KVG; § 21 KVG
Die Entscheidung bestimmt, dass die unbedingte und bedingte Rechtsgeschäfte auch dann gleich zu behandeln sind, wenn nur ein Vertragselement (Kaufpreisteil) bedingt ist. Mit Anmerkung von Dietmar Aigner.
§ 18 Abs 2 Z 3 KVG; § 21 KVG
Die Entscheidung bestimmt, dass die unbedingte und bedingte Rechtsgeschäfte auch dann gleich zu behandeln sind, wenn nur ein Vertragselement (Kaufpreisteil) bedingt ist. Mit Anmerkung von Dietmar Aigner.