§ 18 Abs 2 Z 3 KVG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Worte "bedingte oder" in § 18 Abs 2 Z 3 KVG, betreffend der Börsenumsatzsteuerpflicht für bedingte Anschaffungsgeschäfte über Wertpapiere, als verfassungswidrig aufgehoben werden.
§ 18 Abs 2 Z 3 KVG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Worte "bedingte oder" in § 18 Abs 2 Z 3 KVG, betreffend der Börsenumsatzsteuerpflicht für bedingte Anschaffungsgeschäfte über Wertpapiere, als verfassungswidrig aufgehoben werden.