§ 785 ABGB; § 956 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen dem verkürzten Noterben eine direkte Klage gegen den auf den Todesfall Beschenkten zusteht, und mit der Ermittlung des Werts der auf den Todesfall verschenkten Sache. Mit Anmerkung von Wolfgang Zankl.