§ 49 Abs 2 GBG; § 3 NO; § 3a NO
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen die Anmerkung der Vollstreckbarkeit eines Pfandrechts nicht als Zwischeneintragung nach § 49 Abs 2 GBG gelöscht werden kann.
OGH 11.05.1999, 5 Ob 125/99i