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Muss eine notarielle Bestätigung aus dem Firmenbuch (§ 89a NO) die Firmenbuchnummer angeben?

ZivilrechtKrejci, HeinzNZ 2000, 129 - 132 Heft 5 v. 1.5.2000

Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht, ob eine notarielle Bestätigung aus dem Firmenbuch zur Identifizierung des Rechtsträgers dessen Firmenbuchnummer enthalten muss.

Rechtsgrundlagen: § 89a NO; § 2 FBG; § 3 FBG; § 14 HGB; § 27 Abs 2 GBG

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