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§ 364c ABGB; § 94 Abs 1 Z 1 GBG; § 1 Abs 1 AHG - Belastungs- und Veräußerungsverbot erlischt mit dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten, nicht erst mit der Löschung

ZivilrechtNZ 2000, 70 - 73 Heft 3 v. 1.3.2000

§ 364c ABGB; § 94 Abs 1 Z 1 GBG; § 1 Abs 1 AHG

Die Entscheidung bestimmt, dass mit dem Tod des Belasteten das Belastungsverbot erlischt, und der Eintragung eines Zwangspfandrechts nicht mehr entgegen steht.

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