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§§ 427, 943 ABGB; § 1 Abs 1 lit d NotZwG - Bausparvertrag ist nur Beweisurkunde, nicht Wertpapier

ZivilrechtNZ 2000, 76 - 78 Heft 3 v. 1.3.2000

§ 427 ABGB; § 943 ABGB; § 1 Abs 1 lit d NotZwG

Die Entscheidung befasst sich mit der Einordnung von Bausparbriefen als Beweisurkunden für das Bestehen eines Bausparvertrages, und nicht als Wertpapiere, wodurch durch ihre Übergabe keine Übergabe durch Zeichen iSd § 427 ABGB stattgefunden hat, und somit die Schenkung auf den Todesfall über diese Bausparforderung der Notariatsaktsform bedarf.

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