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§ 35 EO; §§ 1478, 1483, 1488 ABGB - Verjährung einer durch gerichtlichen Vergleich fixierten Unterlassungspflicht

ZivilrechtNZ 2000, 17 - 19 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 35 EO; § 1478 ABGB; § 1483 ABGB; § 1488 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit dem Beginn des Fristenlaufs für die Verjährung einer Judikatsschuld, die ein Unterlassen zum Gegenstand hat.

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