§ 35 EO; § 1478 ABGB; § 1483 ABGB; § 1488 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Beginn des Fristenlaufs für die Verjährung einer Judikatsschuld, die ein Unterlassen zum Gegenstand hat.
§ 35 EO; § 1478 ABGB; § 1483 ABGB; § 1488 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Beginn des Fristenlaufs für die Verjährung einer Judikatsschuld, die ein Unterlassen zum Gegenstand hat.