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§ 2 Abs 2 Z 4, § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG - Steuerbefreiung für Kapitalvermögen

SteuerrechtNZ 2000, 11 - 13 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 2 Abs 2 Z 4 ErbStG; § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG

Die Entscheidung bestimmt, dass die Steuerbefreiung nach § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG nicht bei erfolgten Zuwendungen Dritter, die lediglich als todeswegige Erwerbsvorgänge fingiert werden, geltend gemacht werden kann.

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