Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass das Erlöschen der Vertretungsbefugnis auch vom abberufenen oder zurückgetretenen Geschäftsführer zur Eintragung ins Firmenbuch angemeldet werden.
OLG Wien 24.07.1998,28 R 61/98s
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 2 GmbHG