Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Eintragung der Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung nur deklarative Wirkung hat.
OLG Wien 30.11.1999, 28 R 98/99h
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Eintragung der Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung nur deklarative Wirkung hat.
OLG Wien 30.11.1999, 28 R 98/99h