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§ 156 Abs 4 KO; § 31 Abs 1 ZPO - Mahnung wirksam, wenn sie an den Vertreter des Schuldners zugeht

ZivilrechtNZ 2000, 367 Heft 12 v. 1.12.2000

§ 156 Abs 4 KO; § 31 Abs 1 ZPO

Die Entscheidung befasst sich mit der Wirksamkeit der Zustellung der Mahnung nach § 156 Abs 4 KO an den Vertreter des Schuldners.

OGH 27.01.1999, 3 Ob 350/97k

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