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§ 12 GBG

GrundbuchsrechtAuer, GüntherNZ GBSlg 2000/478NZ GBSlg 2000, 346 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 12 GBG

Die Entscheidung bestimmt, dass, wenn mehrere Grundbuchskörper Gegenstand eines bäuerlichen Übergabsvertrag sind, auch Ausgedingeleistungen, die nur auf einer Liegenschaft ausgeübt werden können, in allen Grundbuchseinlagen dinglich sichergestellt werden können.

OGH 31.08.1999, 5 Ob 192/99t

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