§ 879 Abs 1 und 2 Z 4 ABGB; §§ 1405 ff ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Prüfung eines Interzessionsgeschäft vermögensschwacher Familienangehöriger für Verbindlichkeiten des Hauptschuldners.
§ 879 Abs 1 und 2 Z 4 ABGB; §§ 1405 ff ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Prüfung eines Interzessionsgeschäft vermögensschwacher Familienangehöriger für Verbindlichkeiten des Hauptschuldners.