Deskriptoren: Nachhaltigkeitsrecht; Greenwashing; umweltbezogene Werbung; Green Claims; klimaneutrale Produktion.
Normen: § 5 Abs 1 UWG, § 5 Abs 2 Nr 1 UWG, ErwG 12 und Anhang Abs 2 Nr 4c EmpCo-RL
Für die Frage, ob eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen (hier: „klimaneutral“) und -zeichen irreführend ist, gelten – wie für gesundheitsbezogene Werbung – strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen.
