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BGH: Was heißt „Klimaneutralität“ in der Werbung?

JudikaturBGHDipl.-Jur. (Univ.) Maik MannNR 2024, 381 Heft 4 v. 30.12.2024

Deskriptoren: Nachhaltigkeitsrecht; Greenwashing; umweltbezogene Werbung; Green Claims; klimaneutrale Produktion.

Normen: § 5 Abs 1 UWG, § 5 Abs 2 Nr 1 UWG, ErwG 12 und Anhang Abs 2 Nr 4c EmpCo-RL

Für die Frage, ob eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen (hier: „klimaneutral“) und -zeichen irreführend ist, gelten – wie für gesundheitsbezogene Werbung – strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen.

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