Mit der neuen Batterie-VO setzt die Europäische Union einen weiteren Schritt Richtung Realisierung der Ziele für die Kreislaufwirtschaft des Europäischen Green Deals. Mit ihr wird für Batterien, die in künftigen Überlegungen nicht nur im Bereich der sauberen Mobilität eine Rolle als wichtige Energiequelle spielen sollen, ein rechtlicher Rahmen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft geschaffen. Besonders dabei ist, dass nicht nur auf das Schicksal der Batterien nach deren Lebensende abgestellt, sondern deren gesamter Lebenszyklus im Sinne einer nachhaltigen Nutzung neu geregelt wird. Der Beginn dieses Zyklus wird bereits bei der Produktion der Batterien angesetzt, was sich etwa in einer damit einhergehenden erweiterten Herstellerverantwortung, die sich zum Teil über Sorgfaltspflichten bis auf den Ursprung der verwendeten Rohstoffe erstreckt, erkennen lässt.