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Die Rechtmäßigkeit des Verbots von „fossiler Werbung“

AufsatzNachhaltigkeitsrechtProf. Dr. Ingo Venzke , Ass.-Prof. Dr. LJ (Laurens) Ankersmit**Wir danken Miriam Heipertz für Kommentare und Hilfe bei der Fertigstellung des Textes. Eine frühere Version ist auf Englisch im „European Law Blog“ erschienen.**Wir danken Miriam Heipertz für Kommentare und Hilfe bei der Fertigstellung des Textes. Eine frühere Version ist auf Englisch im „European Law Blog“ erschienen.NR 2024, 278 Heft 3 v. 11.11.2024

„Fossile Werbung“ behindert die Verbreitung nachhaltiger Lebensweisen, die Klimaziele und planetarische Grenzen respektieren. Die Stadt Amsterdam hat daher bereits 2020 ein Verbot fossiler Werbung beschlossen und andere Gebietskörperschaften folgen ihrem Beispiel. In der Folge wird aufgezeigt, dass Rechtmäßigkeitsbedenken hinsichtlich der Werbeverbote unbegründet sind und auch einem landes- oder europaweiten Verbot nicht im Wege stehen sollten.

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