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Carbon Border Adjustment Mechanism – Der Beginn der „Learning Phase“

AufsatzNachhaltigkeitsrechtDr. Robin Damberger**Der Artikel spiegelt die Meinung des Autors zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikels wider und nicht zwangsläufig die Meinung oder Position des Bundesministeriums für Finanzen. Im Beitrag wird nicht auf die WTO-rechtlichen Implikationen des CBAM eingegangen. Siehe dazu Hollaus/Mayr, Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der Europäischen Union: eine Klimaschutzmaßnahme und ihre WTO-rechtlichen Fallstricke, ÖZW 2022, 102.NR 2024, 136 Heft 2 v. 31.7.2024

Mit 1. Oktober 2023 startete mit dem CO2-Grenzausgleichssystem ein neues Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. In der Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 sind zunächst nur Berichtspflichten vorgesehen. Im vorliegenden Beitrag werden die Grundzüge der entsprechenden Verordnung mit Schwerpunkt auf jenen Bestimmungen vorgestellt, die für die Übergangsphase einschlägig sind.

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