Mit 1. Oktober 2023 startete mit dem CO2-Grenzausgleichssystem ein neues Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. In der Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 sind zunächst nur Berichtspflichten vorgesehen. Im vorliegenden Beitrag werden die Grundzüge der entsprechenden Verordnung mit Schwerpunkt auf jenen Bestimmungen vorgestellt, die für die Übergangsphase einschlägig sind.