Während Nachhaltigkeitsvorgaben zunächst insbesondere regulatorischer, öffentlich-rechtlicher Natur waren,1 ist in den letzten Jahren zunehmend das Privatrecht zur Förderung von Nachhaltigkeit in den Fokus gerückt.2 Dies zeigt sich neben europäischen Vorgaben im Rahmen des Green Deals,3 die auf eine mittelbare Regulierung durch Informationsbereitstellung abzielen,4 an der Diskussion um die Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Klimaklage5 oder der Verfolgung eines „corporate purpose“ auf Gesellschaftsebene.6 Zu diesem aktuellen wissenschaftlichen Diskurs leistet Mittwoch mit „Nachhaltigkeit und Unternehmensrecht“ einen wesentlichen Beitrag, indem sie untersucht, inwieweit „das Unternehmensrecht als Vehikel für nachhaltiges Wirtschaften fungieren kann“ (S 5). Im Konkreten prüft sie, ob neu eingeführte sowie bereits bestehende unternehmensrechtliche Instrumente einen Beitrag zur Nachhaltigkeitsförderung leisten können (S 5).