Deskriptoren: Nachhaltigkeitsrecht; Rechtfertigender Notstand; „Klimanotstand“; Klimawandel; Hausfriedensbruch.
Normen: § 123 StGB, Art 20a GG
Der Erhalt eines menschengerechten globalen Erdklimas ist ein notstandsfähiges Kollektivrechtsgut, das bereits jetzt gefährdet ist.