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Soziale Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe

AufsatzNachhaltigkeitsrechtMag.a Petra KranabetterNR 2024, 47 Heft 1 v. 12.4.2024

Öffentliche Auftraggeber nehmen am Beschaffungsmarkt eine nicht unwesentliche Position ein. Aufgrund ihres hohen Anteils am gesamten Beschaffungsvolumen kann die öffentliche Auftragsvergabe auch als wirtschaftliches Lenkungsinstrument eingesetzt werden, indem unter anderem sozialpolitische Ziele verfolgt werden. Die vergaberechtlichen Bestimmungen auf europäischer und nationaler Ebene ermöglichen es, dass soziale Kriterien im Vergabeprozess Berücksichtigung finden können. In der Praxis werden solche Aspekte allerdings noch eher zaghaft eingesetzt, weil die Verwirklichung derartiger Zielsetzungen mithilfe des Vergaberechtes in einem gewissen Spannungsverhältnis zur ökonomischen Beschaffung zu stehen scheint. Vergabeverfahren gestalten sich dadurch zunehmend komplexer und stellen öffentliche Auftraggeber vor zusätzliche Herausforderungen. Unbestritten ist, dass das Vergaberecht als probates Instrument für die Erfüllung sozialpolitischer Ziele eingesetzt werden kann und Unternehmen ihre angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie die dafür notwendigen Rahmenbedingungen an den Vorgaben der öffentlichen Beschaffung orientieren. Das Vergaberecht kann somit einen wesentlichen Beitrag zu einer sozial nachhaltigen Gestaltung des Marktes leisten.

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