Am 19. März 2024 einigten sich Parlament und Rat über eine der grundlegendsten EU-Gesetzgebungsakte der letzten Jahre, die – vorbehaltlich der finalen Abstimmung am 24. April 2024 – nach einer nie dagewesenen Lobbyschlacht in den kommenden 10 Jahren Praxis und Wissenschaft mindestens wohl so massiv beschäftigen wird, wie die Einführung der DSGVO: Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der RL (EU) 2019/1937 (am englischen Titel angelehntes Kürzel: „CS3D“). Die Richtlinie reguliert Lieferkettenbeziehungen, die in jedem Sektor, in jedem Unternehmen und auf jeder Wertschöpfungsstufe relevant sind. Die Richtlinie wird ambivalent beurteilt: Als finaler Schritt hin zu einem Europa, in dem Unternehmen in einem „Regulierungsbankrott“ (Wolfgang Schön) ohne Anwälte nicht mehr wirtschaften können oder als zwingend nötiges Vorbild für die weltweit politisch und ökonomisch führenden Machtblöcke, Menschen- und Umweltrechte ernst zu nehmen und praktisch umzusetzen. Wahrscheinlich ist beides richtig.