Insbesondere bei der Ausweisung von Wildnisgebieten, die einem strengen Naturschutzregime unterliegen, hinken die EU-Staaten den selbst gesetzten und international vereinbarten Zielen hinterher. Bei der Kategorisierung der Kriterien für Wildnisflächen kann auf nicht verbindliche Vorgaben der IUCN und deren Konkretisierung durch EUROPARC zurückgegriffen werden. Was das für den deutschen Gebietsnaturschutz und dessen Verankerung im Bundesnaturschutzgesetz praktisch bedeutet, soll der Beitrag im internationalen, europäischen und nationalen Kontext erläutern.