Das Bewusstsein um die Problematik der Lichtverschmutzung wird immer größer. Der Beitrag beleuchtet die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern auf diesem Gebiet, analysiert die neue ÖNORM O 1052 sowie ihre Anwendung im Anlagenrecht und gibt einen kurzen Überblick über eine geplante Novelle zum Oberösterreichischen Umweltschutzgesetz, mit welcher die Lichtverschmutzung reduziert werden soll. Zum Abschluss erfolgt ein kurzer Vergleich mit der Rechtslage in Deutschland.