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Verbindliche Sorgfaltspflichten im Kampf gegen die Abholzung: Die neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und Lieferketten

PraxisEuropaRAin Dr.in Katharina HäuslerNR 2023, 351 Heft 3 v. 10.10.2023

Die neue EU-VO verpflichtet Importeure ebenso wie Exporteure von Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz bzw bestimmten aus diesen Rohstoffen hergestellten Erzeugnissen, sicherzustellen, dass für deren Herstellung seit dem Jahr 2021 keine Wälder abgeholzt oder geschädigt wurden. Nach einer Übergangsfrist sind die entsprechenden Sorgfaltspflichten ab Ende 2024 anzuwenden und dann drohen mitunter auch hohe Strafen, die allerdings erst von den Mitgliedstaaten genau definiert werden müssen. In den kommenden Jahren könnte die VO außerdem auch auf andere Sektoren ausgeweitet werden.

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