Seit einigen Jahren wird die Idee eines eigenen „Ökozid“-Tatbestands im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs diskutiert, um Einzelpersonen in Schlüsselpositionen von Großunternehmen oder Staaten für die grob fahrlässige oder gezielte Zerstörung der Umwelt, die eine gewisse Intensitätsschwelle überschreitet, zu bestrafen. Der vorliegende Beitrag skizziert die historischen Ursprünge und den derzeitigen Stand der dahingehenden Debatte.